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Satzung

Hier lesen Sie die wichtigsten Auszüge aus der Satzung:

Der Verein „Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Marktheidenfeld und Umgebung e.V.“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder des Vorstands erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Aufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch:

– Mitgliedsbeiträge
– Geld- und Sachspenden
– Zuschüsse
– Erlöse aus Sammel- und Werbeaktionen
– Erbschaften
– sonstige Zuwendungen

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Organe des Vereins sind:

– Die Mitgliederversammlung
– Die Vorstandschaft
– Der Vorstand

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört insbesondere die Wahl des (der) Vorsitzende(n) und des (der) stellvertretenden Vorsitzende(n).

Die Vorstandschaft führt ihre Geschäfte unter Beachtung der Vorschriften der Gesetze, der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und seiner Geschäftsordnung. Hierbei hat sich außerdem an den Leitlinien des Grundsatzprogramms der LEBENSHILFE sowie der in der Satzung festgelegten Zielsetzung zu orientieren.

Die durch die Mitgliederversammlung gewählte Vorstandschaft besteht aus:

– der/dem Vorsitzende/n
– der/dem stellvertretenden Vorsitzende/n
– der/dem Schatzmeister/in
– 7 weiteren Mitgliedern

Mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder sollen Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte oder Angehörige von Behinderten im Sinne dieser Satzung sein oder gewesen sein.

Außer den gewählten Personen gehört der/die jeweilige 1. Bürgermeister/in der Stadt Marktheidenfeld der Vorstandschaft als ständiges Mitglied an.

Die Tätigkeit der Vorstandschaft ist ehrenamtlich, Aufwendungen werden erstattet.